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betrieblichen Altersversorgung

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Arbeitsrecht

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung -
Begriff und Definition

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG handelt es sich bei betrieblicher Altersversorgung um Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses.

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind in der Regel Geldleistungen in Form laufender Renten und/oder einmaliger Kapitalzahlungen. Von den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind sonstige Sozialleistungen zu unterscheiden, die nicht der Versorgung der Arbeitnehmer dienen, und damit auch nicht Insolvenzgeschützt sind.

Betriebliche Altersversorgung liegt nur vor, wenn sie wegen eines bestimmten biologischen Vorgangs erbracht wird, also bei Eintritt der Altersgrenze, der Invalidität oder des Todes des Versorgungsberechtigten im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung.

Das Arbeitsverhältnis muss für die Zusage kausal sein.

 

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