Ihre Spezialisten im Arbeitsrecht

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RSUK

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Arbeitsrecht

Betriebliche Altersversorgung

Arbeitsrecht

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Arbeitsrecht. 

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten dabei bundesweit in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. 

 

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Einer unserer besonderen Schwerpunkte ist dabei die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor und nach Ausspruch einer Kündigung (Kündigungsrecht) sowie die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Weiter verhandeln und beraten wir beim Abschluss von Aufhebungsverträgen unter Beachtung der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen. 
Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie Unternehmen und Organvertreter bei der Gestaltung von Dienstverträgen. Weiter beraten wir bei Abschluss und Beendigung von Entsendungs- und Auslandsverträgen sowie der Arbeitnehmerüberlassung. 
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen mit Führungskräften, leitenden Angestellten und Organen der Gesellschaft. 
Schließlich beraten und unterstützen wir u.a. in Fragen zum 

- Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Altersteilzeitgesetz
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Arbeitsplatzschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Berufsausbildungsgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Jungendarbeitsschutzgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz

 

Kollektives Arbeitsrecht

Unter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalition, das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht sowie insbesondere das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben. 
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet dabei die umfassende Beratung in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und des Betriebsverfassungsrechts (Betriebsverfassungsrecht, Sprecherausschussgesetz und Tarifvertragsrecht). Wir unterstützen und führen Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen bis hin zur Übernahme der Vertretung im Einigungsstellenverfahren. Wir vertreten Unternehmen und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren. 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Unterstützung bei Betriebsübergängen, Unternehmensumwandlungen und Unternehmensverkäufen aus arbeitsrechtlicher Sicht.